22.08.2013 – Kategorie: Handel, Recht

Vorsicht beim Bilder-Shopping

Flyer, Broschüre oder Website – Aussagekräftige Bildmotive sind für viele Marketinginstrumente unverzichtbar. Bildagenturen wie Fotolia, iStockphoto oder Shutterstock bieten einen reichhaltigen Fundus an attraktiven Fotos und Grafiken. Hier lassen sich Wunschbilder mit nur wenigen Maus-Klicks lizenzfrei erwerben, oft zu verlockenden Preisen. Allerdings lauern hier einige rechtliche Fallstricke, die Einkäufer umgehen sollten. Sonst drohen Abmahnungen mit hohen Strafzahlungen.

Der Download von lizenzfreien Bildern ist trügerisch, warnt die auf Kunstrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner in Köln. Lizenzfrei bedeutet keinesfalls, dass Käufer die Bildmotive nach Belieben verwenden dürfen. Schnell verletzen Nutzer das Urheberrecht. Das Bild ist im Zweifelfall immer mit dem Namen des Urhebers zu kennzeichnen. Dies kann neben dem Bild, lesbar auf dem Bild oder in einem gesonderten Bildverzeichnis erfolgen. In jedem Fall muss die Zuweisung eindeutig und klar sein.

Obendrein sind die Nutzungsrichtlinien der Agenturen zu beachten, die von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein können. Ganz wichtig: Bildkäufer sollten die Nutzungsbedingungen und AGB nicht einfach anklicken, sondern tatsächlich zur Kenntnis nehmen. So lassen sich viele Risiken von vornherein umgehen (siehe Infokasten „Häufige Fehler vermeiden“).

Bildkäufer haben im Prinzip zwei Vertragspartner: Den Künstler und die Agentur. Problematisch ist es, wenn Bilder lizenzfrei angeboten werden, ohne dass der Fotograf oder Grafiker hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Es drohen Abmahnungen durch den Künstler. Je nach Bildnutzung kann der Streitwert leicht 10.000 Euro bis 30.000 Euro betragen. Rechtswidrige Nutzer müssen pro Bild schnell mit Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen von 1.000 Euro rechnen. Zudem wird die weitere Bildnutzung untersagt, was oft hohe Zusatzkosten nach sich zieht. Denn nicht selten prägen Bilder das Firmenimage. Unternehmen müssen dann viel Geld für die Erstellung neuer Marketingunterlagen aufwenden.

Theoretisch hat der Käufer zwar einen Regressanspruch gegen den Verkäufer der vermeintlich lizenzfreien Bilder. Urheberrechtsansprüche werden jedoch häufig erst Jahre später erhoben. Das Dilemma: Der Regressanspruch aus dem Kaufvertrag kann nur drei Jahre lang geltend gemacht werden und ist dann meist schon verjährt. Da es einen gutgläubigen Erwerb von Rechten nicht gibt, bleibt der Nutzer dann auf seinem Schaden sitzen.

Tipp der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner: Einige Agenturen garantieren vertraglich, dass die angebotenen Bilder tatsächlich lizenzfrei sind und sie zur Lizenzvergabe berechtigt sind. Dies schützt Einkäufer vor bösen Überraschungen. Bevor Unternehmen ihre Mitarbeiter auf Shopping-Tour schicken, sollte man sie für die möglichen Gefahren sensibilisieren. Sicherheitshalber konzentrieren sich Einkäufer zunächst auf einzelne Bildagenturen, um die Nutzungsbedingungen zu kennen und genau einzuhalten.

Häufige Fehler vermeiden

Lizenzfreie Nutzungsrechte sind kein Freibrief. Bei der Bildnutzung ist prinzipiell Vorsicht gefragt. Häufige Fehler und wie sie sich vermeiden lassen.

  • Fehlender Bildhinweis: Lizenzfrei bedeutet nicht, dass Bilder ohne Angabe des Urhebers veröffentlicht werden dürfen. Im Regelfall ist der Name des Künstlers zu nennen. Teilweise schreiben die Nutzungsrichtlinien auch den ausdrücklichen Hinweis auf die Bildagentur vor. Daher: Nutzungsbedingungen genau beachten. Zur Sicherheit Künstler und Agentur nennen.
  • Falscher Bildeinsatz: Nicht selten ist die Bildlizenz eingeschränkt. Manchmal ist nur ein redaktioneller Einsatz erlaubt. Im Zweifelsfall: Kontaktformular der Bildagentur nutzen und Zustimmung für den individuellen Verwendungszweck einholen. Diese Erlaubnis hat Vorrang vor anderslautenden Nutzungsbedingungen und schützt bei etwaigen Abmahnungen.
  • Unberechtigte Weitergabe: Es ist in aller Regel verboten, lizenzfreie Bilder an Dritte weiterzugeben. Jede Privatperson oder jedes Unternehmen muss eine eigene Lizenz erwerben. Aufgepasst: Wer Nutzungsrechte für eine GmbH erwirbt, darf das Bildmotiv nicht für eine Schwester-GmbH nutzen, selbst wenn er Alleingeschäftsführer beider Unternehmen ist.

Autor: Yasmin Mahmoudi (Diploma Art Law U.K.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit aktuellen Entwicklungen im Kunstrecht und Konsequenzen für die Praxis. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Referentin auf Fachveranstaltungen. Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei für Kunstrecht wurde 2005 gegründet. Die Kanzlei berät Auktionshäuser, Galerien, Sammler und Künstler im In- und Ausland in allen rechtlichen Fragen. Dr. Mahmoudi & Partner wurde mit dem ersten Preis des Soldan Kanzlei-Gründerpreises geehrt. Die Jury mit Vertretern von Deutscher Anwaltverein, Bundesrechtsanwaltskammer und Frankfurter Allgemeine Zeitung würdigten die erfolgreiche Kanzleigründung.

Mehr Informationen unter www.kunstrechtkanzlei.de


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