Verpackungsgesetz: Neue Pflichten für Online-Händler
Die Umwelt- und Verpackungsexpertin Ellen Hitschler spricht im Interview über das neue Verpackungsgesetz und erklärt, worauf Online-Händler künftig achten müssen.
Die Umwelt- und Verpackungsexpertin Ellen Hitschler spricht im Interview über das neue Verpackungsgesetz und erklärt, worauf Online-Händler künftig achten müssen.
Frau Hitschler, schon heute müssen Online-Händler eine Menge Regeln beachten, wenn es um die Verpackung ihrer Waren geht. Warum eigentlich?
Hitschler: In Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung. Das bedeutet: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden. Deshalb müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen einem sogenannten dualen System anschließen. Das übernimmt dann die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. Diese Pflicht gilt für den großen Elektronikmarkt ebenso wie für den kleinen Online-Shop. So wird gewährleistet, dass möglichst viele Verpackungen umweltgerecht entsorgt und wiederverwendet werden können.
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Damit werden die Recyclingquoten deutlich erhöht. Was ändert sich sonst noch?
Hitschler: Auf Hersteller und Vertreiber von Verpackungen kommen neue Pflichten zu. Sie müssen sich künftig bei der neu geschaffenen zentralen Stelle registrieren. Ohne eine solche Registrierung dürfen sie keine Verpackungen in den Verkehr bringen. Außerdem müssen sie der zentralen Stelle unverzüglich mitteilen, welche und wie viele Verpackungen sie über ein duales System beteiligen. Leider gibt es für diese Meldepflicht keine Bagatellgrenze. Auch kleine Online-Shops müssen ihre relevanten Daten zum Beispiel für die von ihnen eingesetzten Versandverpackungen an die zentrale Stelle übermitteln.
Das klingt nach noch mehr Bürokratie. Was passiert denn, wenn sich Online-Händler nicht an die ganzen Vorschriften halten?
Hitschler: Verstöße gegen bestimmte Regeln des Verpackungsgesetzes, etwa die Systembeteiligungspflicht, können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Und wer sich nicht ordnungsgemäß bei der zentralen Stelle registriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Das ist eine ganze Menge Geld. Gerade als kleiner Online-Shop kann es einem schnell passieren, dass man bei den ganzen Vorschriften den Überblick verliert. Um so wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der einen bei dieser Arbeit kompetent unterstützt und, soweit rechtlich möglich, einem diese auch abnimmt.
Ihr Unternehmen ist Entsorgungsspezialist und kümmert sich als duales System um die Verpackungslizenzierung großer und kleiner Firmen. Gibt es spezielle Angebote für Online-Shops?
Hitschler: Für Betreiber von Online-Shops bietet die Landbell AG günstige Pauschalangebote an, da unter anderem bereits heute die für Online-Shops so relevanten Versandverpackungen bei einem dualen System zu beteiligen sind.Für 75 Euro pro Jahr können bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier, oder Kartonagen über uns lizenziert werden. Das entspricht etwa der Menge von 400 mittleren Versandverpackungen. Darüber hinaus unterstützen wir die Unternehmen bei ihren anderen Pflichten, etwa der jährlichen Mengenmeldung. Unsere Lösungen sind schnell, einfach und unkompliziert. So können sich Online-Shops voll und ganz auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren. Dieses Angebot gilt für inländische Onlineshops wie auch für Versender aus dem Ausland.
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