06.12.2021 – Kategorie: Geschäftsstrategie

Softwarebeschaffung: Diese Vorschrift gilt für Behörden ab 2022

Eine neue Vorschrift für Behörden soll zu mehr Nachhaltigkeit bei der Softwarebeschaffung beitragen. Im besonderen Fokus steht dabei der Einsatz von Gebrauchtsoftware.

Die Umwelt entlasten, zum Klimaschutz beitragen und dabei Kosten einsparen. Was sich fast zu schön anhört, um wahr zu sein, ist mit zweitverwerteten Softwarelizenzen möglich. Daher sollten IT-Verantwortliche bei der Softwarebeschaffung unbedingt auch gebrauchte Anwendungen in Betracht ziehen. Was für jedes Unternehmen sinnvoll erscheint, gilt für Behörden ab dem kommenden Jahr ganz besonders.

Klimaschutz ist teuer, so heißt es immer wieder. Mit Blick auf den Erwerb von Software gilt jedoch, dass gerade die günstigere Alternative auch die nachhaltigere ist. Denn Gebrauchtsoftware schont nicht nur den Geldbeutel, sondern ebenso das Klima und die Umwelt. So kauft die Soft & Cloud AG ausschließlich gebrauchte Lizenzen an, um sie anschließend wieder zu veräußern und verlängert so deren Lebensdauer. Die Käufer erhalten ein praktisch neuwertiges Produkt, das jedoch eine deutlich bessere CO²-Bilanz aufweist als neu entwickelte Software. Gleichzeitig werden ihre nicht mehr benötigten Lizenzen einem neuen Zweck zugeführt.  

Klimaschutzziele bei der Softwarebeschaffung berücksichtigen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte den Klimaschutz fördern und hat deshalb die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) erarbeitet. Darin ist festgelegt, dass Behörden ab Januar 2022 den Paragrafen 13, Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes bei allen Vergabeverfahren umsetzen müssen. Das heißt: Bei der „Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei der Beschaffung“ muss künftig geprüft werden, „wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 beigetragen werden kann.“ Weil auch bei der Entwicklung von Software, wie bei allen neuen Produkten, Emissionen entstehen, ist die Softwarebeschaffung von gebrauchten Anwendungen also immer zu bevorzugen. 

Neue Software verlangt nach neuer Hardware

Hinzu kommt, dass Softwarehersteller oftmals hohe technische Anforderungen an die Hardware stellen, auf der neu entwickelte Lösungen betrieben werden können. Das führt dazu, dass mit dem Kauf von neuer Software häufig auch die Anschaffung von leistungsfähigerer Hardware verbunden ist. Die Folge: Unternehmen wie auch Behörden müssen noch voll funktionsfähige Rechner ersetzen und entsorgen. „Noch dramatischer ist dieser Effekt, wenn man ganze Rechenzentren betrachtet, deren Hardware aufgrund wachsender Anforderungen ständig erneuert werden muss“, erklärt Michael Helms, Geschäftsführer der Soft & Cloud AG.

Softwarebeschaffung Soft & Cloud AG
Michael Helms ist Geschäftsführer der Soft & Cloud AG. (Bild: Soft & Cloud AG)

Die EU-Kommission hat in ihrem Strategiepapier „Shaping Europe’s Digital Future“ die Forderung aufgestellt, dass alle Rechenzentren in der Staatengemeinschaft bis 2030 klimaneutral betrieben werden sollen. Dies ist unter anderem durch die Nutzung von grünem Strom und die Weiterverwendung der entstehenden Abwärme möglich. Ebenso ist der Einsatz von gebrauchter Hardware denkbar. „Unternehmen, die ihr eigenes Rechenzentrum klima- und ressourcenschonend betreiben möchten, sollten unnötige Neuanschaffungen meiden und stattdessen lieber zweitverwertete Lizenzen mit entsprechender Hardware kombinieren“, empfiehlt Helms.    

Die 2014 gegründete Soft & Cloud AG ist Händler von gebrauchten Softwarelizenzen in Europa. Das Unternehmen erwirbt und vertreibt im Geschäftskundenbereich Nutzungsrechte für Unternehmenssoftware und Betriebssysteme. Zudem bietet der Händler Beratung und Service im Lizenzmanagement und bei Software-Audits an. (sg)

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