01.08.2013 – Kategorie: eCommerce

SEPA ante portas

Noch haben nicht alle Unternehmen das Thema SEPA auf der Agenda. Und doch dauert es gerade noch ein halbes Jahr, bis der SEPA-Standard für sämtliche Unternehmen im europäischen Währungsraum gelten wird.

SEPA – Was ist das überhaupt? SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet damit einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum – ein weiterer Meilenstein auf dem langen Weg zur Verwirklichung der Vision eines vereinten Europa. Ab dem 1. Februar 2014 können Unternehmen nun ihren gesamten Zahlungsverkehr nach einheitlichen Regeln abwickeln. Das hört sich gut an, ist jedoch nicht ganz unaufwendig, da umfangreiche technische und organisatorische Anpassungen nötig werden, die zumal bei größeren Unternehmen auch finanziell zu Buche schlagen. Dem steht vor allem eine einfachere Zahlungsabwicklung gegenüber. Außerdem bietet SEPA als Grundlage einer elektronischen Rechnungsumstellung und elektronischer Zahlungsverfahren ein bedeutendes Zukunftspotenzial. digitalbusiness CLOUD hat unter einigen Anbietern und Organisationen eine kleine Umfrage zu SEPA-Umstellung gestartet und die folgenden Antworten erhalten.

digitalbusiness CLOUD: Ab 2014 wird SEPA die alleinige Zahlungsmethode für Unternehmen im europäischen Währungsraum sein. Überwiegen Ihrer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile für Unternehmen?

Markus Maier, Produktmanager bei Agenda Informationssysteme: SEPA bringt vor allem für europaweit agierende Unternehmen spürbare Erleichterungen. Unternehmen, deren Kunden und Lieferanten sich im Inland befinden, profitieren dagegen kaum davon. Sie bekommen vor allem den höheren Aufwand zu spüren, den die SEPA-Umstellung mit sich bringt. Gravierende Änderungen gibt es zum Beispiel beim Lastschriftverfahren. Hier müssen Unternehmen Prozesse anpassen, um künftig verschiedene Fristen beachten und einhalten zu können: Bei der SEPA-Basis-Lastschrift zum Beispiel muss der Gläubiger den Schuldner spätestens 14 Tage vor dem ersten Einzug über Datum und Höhe des Einzugs informieren. Erstmalige Lastschriften müssen zudem fünf Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank vorliegen, bei Folge-Lastschriften beträgt die Frist zwei Geschäftstage. Hinzu kommt, dass Lastschriftmandate künftig nach drei Jahren ablaufen, sofern innerhalb dieses Zeitraums keine Lastschriften eingezogen werden. Danach müssen Unternehmen vom Zahlungspflichtigen ein neues Lastschriftmandat unterzeichnen lassen.

Dr. Joachim Jobi, Rechtsanwalt und Leiter Medien- und Netzpolitik beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.: Grundsätzlich bringt die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) einheitliche Regeln für den gesamten nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und zielt auf die weitere Vollendung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums. Dieses ist auch für die Unternehmen von Vorteil, denn sie können Ihren gesamten Zahlungsverkehr – ob national oder EU-weit – ab dem 1. Februar 2014 nach einheitlichen Regeln abwickeln. Dies ist sicherlich eine Erleichterung und vermindert den Bürokratieaufwand für die Unternehmen.

Andererseits bringt die Umstellung auf die SEPA-Regeln aber einen erheblichen Aufwand mit sich, denn es müssen nicht nur Kontonummer und Bankleitzahl umgestellt werden, sondern auch die Lastschriftverfahren. Und dies alles ist deswegen aufwendig, weil die neuen Daten und Erfordernisse auch in die internen Prozesse der Unternehmen – Formulare, Zahlungssoftware u. ä. – abgebildet werden müssen. Kurzzeitig bedeutet dies also auch eine Belastung der Unternehmen, die natürlich auch Kapazitäten bindet.

Dr. Joachim Jobi, Rechtsanwalt und Leiter Medien- und Netzpolitik, Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Ingmar Böckmann, Leiter E-Commerce, IT-Security und Logistik beim Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh): Auch nach 2014 werden Unternehmen andere Zahlmethoden einsetzen können als ausschließlich SEPA-Lastschriften oder SEPA-Überweisungen. Sehr zu begrüßen ist der Versuch zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraumes. Leider ist das nur mangelhaft gelungen. Die Umsetzung des EPC-Rulebooks in nationale SEPA-Bezahlsysteme unterscheidet sich in vielen Ländern zum Teil erheblich. Auch in Deutschland entspricht die technische Umsetzung von SEPA nicht dem aktuellen Stand der Technik. Das EPC-Rulebook würde zum Beispiel ein E-Mandat auf Basis verbreiteter Sicherheitstechnologie ohne weiteres ermöglichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft scheint daran aber kaum interessiert und ist nur mit Mühe dazu zu bewegen, sich dahingehend zu engagieren.

Christine Thoma, Referentin zum Thema SEPA bei der Datev eG: Inwieweit Unternehmen von dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum profitieren, hängt von verschiedenen unternehmensindividuellen Faktoren ab. Für alle werden solche Zahlungen nun auf jeden Fall einfacher. Durch die Vereinheitlichung des inländischen mit dem Euro-Auslandszahlungsverkehr sinken Hürden, im Ausland einzukaufen oder dorthin zu liefern. Zudem erlaubt die verbindliche Gutschrift des Zahlungseingangs innerhalb eines Tages eine bessere Planung der Unternehmensliquidität. Durch die geregelte Erstattungspflicht sind die SEPA-Basislastschriften nun insolvenzsicher – und das gilt für den gesamten SEPA-Raum. Das gibt Unternehmen zusätzliche Sicherheit.

Dr. Ernst Stahl, Research Director bei ibi research an der Universität Regensburg GmbH: Ähnlich wie bei der Euro-Einführung im Jahr 2002 zwingt die Umstellung auf die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift einen Großteil der Unternehmen zu umfangreichen organisatorischen und technischen Anpassungen. Das bedeutet in vielen Fällen, gerade bei mittleren und großen Unternehmen, neben dem hohen Zeitaufwand auch einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor. Ist das Großprojekt „SEPA-Umstellung“ jedoch erst einmal bewältigt, ergeben sich durchaus für den europäischen Wirtschaftsraum Wettbewerbsvorteile aufgrund der vereinheitlichten Zahlungsverkehrsinfrastruktur, um die uns andere Länder beneiden werden. So werden durch SEPA zum einen Rechtsunsicherheiten im Zahlungsverkehr beseitigt, da er in der EU zum ersten Mal nach gleichen Regeln abläuft. Ferner spielt es keine Rolle mehr, in welchem Land ein Konto geführt wird, da es ja nur noch einen einheitlichen Währungsraum gibt, in dem zum Beispiel Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Ein weiterer Pluspunkt: Aufgrund der hohen Transparenz in den SEPA-Zahlungsprozessen ist eine exaktere Liquiditätsplanung und Steuerung in den Unternehmen möglich. Zudem kann SEPA die Basis für weitere Innovationen im Zahlungsverkehr wie der elektronischen Rechnungsabwicklung sowie M- und E-Payment-Verfahren sein. Somit überwiegen derzeit klar für deutsche Unternehmen die Nachteile. Mittel- bis langfristig können aber gerade für eine Exportnation wie Deutschland die sich dann allmählich einstellenden Vorteile eines harmonisierten Zahlungsverkehrsraums die Nachteile überkompensieren.

Dr. Ernst Stahl, Research Director bei ibi research an der Universität Regensburg GmbH.

Eberhard Rohe, Account Director Business Development Banking bei der retarus GmbH: Durch die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa ergeben sich überwiegend signifikante Kostenvorteile für Unternehmen. Nach EU-Angaben eröffnet die SEPA-Einführung ein Einsparpotenzial in Höhe von mehr als 120 Milliarden Euro in den ersten sechs Jahren, weil zum Beispiel die Überweisungsgebühren wegfallen. Unternehmen können dieses Einsparpotenzial unter anderem durch den Einsatz von elektronischen Kommunikationsdiensten heben, etwa durch eine elektronische Rechnungstellung, durch die Cashflow- und Buchungsabläufe optimiert und die Kosten pro Rechnung um rund 75 Prozent gesenkt werden. Weitere Vorteile erschließen sich durch eine kritische Betrachtung der bisherigen Kommunikationsprozesse, denn im Zusammenhang mit den geforderten Pre-Notifications ist dies mehr als sinnvoll.

digitalbusiness CLOUD: Welche Schritte würden Sie Unternehmen jetzt empfehlen, die noch nicht ausreichend auf die Einführung von SEPA vorbereitet sind?

Markus Maier, Agenda Informationssysteme: Unternehmen sollten umgehend anfangen, sich auf SEPA vorzubereiten: Eine gründliche Umstellung braucht Zeit und macht die Anpassung von Systemen und Arbeitsabläufen notwendig. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist eine SEPA-Checkliste sehr hilfreich.

Mit unerwartetem Aufwand kann zum Beispiel die Umstellung der Kontodaten der Kunden auf IBAN und BIC verbunden sein. Zwar ermittelt die Buchhaltungssoftware IBAN und BIC meist automatisch, häufig fallen dabei jedoch fehlerhafte Daten auf, die das Unternehmen manuell abgleichen muss. Dies kann vor allem bei großen Kundenbeständen sehr aufwendig sein. Zeit kostet zudem die Umstellung auf das neue Lastschriftverfahren. Um es nutzen zu können, müssen Unternehmen vorab von allen Zahlungspflichtigen ein Lastschriftmandat unterzeichnen lassen, außer sie wollen künftig das Basis-Lastschriftverfahren nutzen und es liegt bereits eine Einzugsermächtigung vor. Das Lastschriftmandat tritt an die Stelle der bisherigen Einzugsermächtigung beziehungsweise des Abbuchungsauftrags.

Dr. Joachim Jobi, BVDW: Leider ist festzustellen, dass es bereits zu Verzögerungen bei der SEPA-Umstellung gekommen ist, insbesondere hinsichtlich des Lastschriftverfahrens. Viele Unternehmen widmen der Umstellung nicht die notwendige Aufmerksamkeit und laufen Gefahr, ab dem 1. Februar 2014 mit Zahlungsausfällen konfrontiert zu werden. Aus diesem Grund raten wir dringend, Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen und sich parallel auch bei den Verbänden über die notwendigen Schritte zu informieren. Besonders für Unternehmen mit Lastschriftverkehr ist es 5 vor 12 – denn hier findet eine „automatische Migration“ der Lastschriftmandate auf den SEPA-Standard nicht statt, diese wird von den Banken nämlich nur Privatpersonen kostenfrei angeboten. Hier kann man auch die Hilfe von spezialisierten Dienstleistern in Anspruch nehmen, die zum Beispiel bei der Umstellung der Software helfen. Das nach wie vor bestehende Informationsdefizit zeigt sehr deutlich, dass es einer konzertierten Pressekampagne – ähnlich der bei der Einführung des Euro – bedurft hätte. Die Bundesregierung hat hier vor allem die Kreditwirtschaft in der Pflicht gesehen – was sich jetzt rächt.

Ingmar Böckmann, bvh: Die Unternehmen müssen sich im eigenen B2C-Geschäft eindeutig für oder gegen SEPA entscheiden. Die Implementierung der SEPA-Regeln in den täglichen Geschäftsprozess ist äußerst aufwendig und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Wer damit noch gar nicht begonnen hat, der wird wohl nicht unter den Ersten sein, die SEPA am 1.2.2014 freischalten. Unternehmen, die SEPA für ihre Kunden einsetzen möchten, sollten sich als erstes mit den Regeln des SEPA-Zahlungsverkehrs vertraut machen und daraufhin eine Analyse ihrer Geschäftsprozesse vornehmen. Welche Unternehmensteile sind direkt vom SEPA-Zahlungsverkehr betroffen (Rechnungswesen, Shopbetreuung etc.)? Welche Unternehmensteile sind womöglich von zu verändernden Fristen betroffen (Logistik, Rechnungswesen etc.)?

Alle Softwaredienstleister, deren Produkte eingesetzt werden, die wiederum SEPA-Daten bearbeiten, müssen auf Updates angesprochen werden. Außerdem muss die Mandatsverwaltung organisiert werden, eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beauftragt und die Umwandlung bereits bestehender Lastschriftmandate muss durchgeführt werden. Die Einführung von SEPA aus Schuldner-Sicht ist dagegen wesentlich einfacher. Hier muss die Software auf den neuesten Stand gebracht, sowie Einkauf und Buchhaltung mit den neuen Regeln vertraut gemacht werden.

Christine Thoma, Referentin zum Thema SEPA bei der Nürnberger Datev eG.

Christine Thoma, Datev eG: Es empfiehlt sich, folgende Punkte zu beachten:

  1. Unternehmer sollten zunächst ihren eigenen Zahlungsverkehr und die Zahlungsströme analysieren, damit sie den Handlungsbedarf einschätzen können. Hierzu bietet sich auch der Kontakt mit dem Steuerberater an, mit dem zusammen ein Umstellungsfahrplan erstellt werden kann.
  2. Die vorhandenen Kontodaten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern müssen in IBAN und BIC umgewandelt werden. 
  3. In den eigenen Geschäftsunterlagen (Verträge, Formulare) müssen Unternehmer statt Kontonummer und BLZ nun IBAN und BIC angeben, die sie von ihrer Hausbank erhalten haben.
  4. Unternehmer sollten ihre Geschäftsprozesse im Blick auf erforderliche Umstellungsmaßnahmen überprüfen, da künftig Zahlungspflichtige und Banken einige Tage vor geplanten Abbuchungen darüber informiert werden müssen. Eventuell sind auch Anpassungen in den AGBs und bei den Textbausteinen für Rechnungen notwendig.
  5. Wenn Unternehmen Lastschriften anbieten, muss bei der Bundesbank die eigene Gläubigeridentifikationsnummer (Gläubiger-ID) online beantragt werden.
  6. Zudem ist zu prüfen, ob Einzugsermächtigungen von Kunden schriftlich und mit deren Unterschrift versehen vorliegen.
  7. Vorliegende Einzugsermächtigungen müssen in ein SEPA-Mandat gewandelt werden, indem sie um die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer ergänzt und die Kunden vor einer SEPA-Erstlastschrift darüber informiert werden, dass eine Umdeutung erfolgt. Außerdem muss jedem Kunden beziehungsweise. jedem Mandat eine eindeutig zuordenbare Mandatsreferenznummer (zum Beispiel Kundennummer) vergeben werden.
  8. Für die SEPA-Verfahren können keine Datenträger mehr eingereicht werden. Unternehmer müssen deshalb prüfen, inwieweit sie online einreichen können.
  9. Last but not least ist zu überprüfen, ob insbesondere die für Buchführung und Zahlungsabwicklung eingesetzte Software SEPA-fähig ist.

Dr. Ernst Stahl, ibi research: Angesichts der verbleibenden Arbeitstage bis zur Deadline am 1. Februar besteht akuter Handlungsbedarf. SEPA betrifft wirklich jeden und es gibt keine Alternative. Gerade Unternehmen, Behörden und Vereine, die regelmäßig Lastschriften einziehen, sollten daher ab sofort die SEPA-Verfahren einführen und testen. Denn eine zu spät vorgenommene Umstellung kann im schlimmsten Fall sogar zu Liquiditätsproblemen im Februar nächsten Jahres führen.

Die wichtigsten Schritte:

  • Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen als Ansprechpartner für alle Fragen und setzen Sie ein gegebenenfalls ein Projektteam auf.
  • Kommunikation/Information: schulen, informieren Sie Ihre Mitarbeiter/Mitglieder und beziehen Sie auch Ihre Geschäftspartner und Kunden mit ein.
  • Prüfen Sie, welche Ihrer IT-Systeme (zum Beispiel ERP-, Electronic-Banking-Systeme, Verwaltungssoftware, Online-Shop) und Dokumente (Verträge, Anträge, Formulare usw.) betroffen sind und in welchem Umfang.
  • Sprechen Sie mit Ihren Software-Lieferanten und Ihrer Bank, wie Sie diese bei der SEPA-Einführung unterstützen können.
  • Sie benötigen eine Software oder müssen das Online-Banking nutzen, da kein Einzug mehr mittels USB-Stick, Diskette, Papierträger möglich ist. Ausschließlich Online-Einreichung!
  • Führen Sie technische Tests mit Ihrem Zahlungsdienstleister durch. Wichtig: gerade auch die „lästigen“ Sonderfälle (etwa Rückgaben)
  • Konvertieren Sie die Kontodaten in IBAN/BIC. Bei Fehlern Kunden, Mitglieder kontaktieren.
  • Stellen Sie Ihre Stammdaten, Formulare, Rechnungen und Verträge auf IBAN und BIC um.
  • Denken Sie an die neuen Fristen (Vorabankündigung, Einreichungsfristen usw.)
  • Denken Sie an die neuen Textschlüssel, Rückgabegründe und die Möglichkeit einer eindeutigen Referenzierung für automatisierte Prozesse
  • Denken Sie daran, dass keine Datenträger mehr eingereicht werden können
  • Berücksichtigen Sie, dass derzeit noch keine Umlaute verwendbar sind (bis November 2013).
  • Denken Sie daran, dass im Verwendungszweck deutlich weniger Zeichen als bisher zur Verfügung stehen: statt 378 Stellen nur noch 140 Stellen.

Wichtig für Lastschrift-Einreicher:

  • Beantragen Sie Ihre Gläubigeridentifikationsnummer.
  • Schließen Sie je gewünschtem Lastschrifttyp eine Inkassovereinbarung ab.
  • Überlegen Sie, wie Sie Ihre Mandatsverwaltung aufbauen wollen à Mandatsmanagement: Einholung, Archivierung, Änderung und Verzahnung mit den anderen IT-Systemen.
  • Wandeln Sie vorhandene, gültige Einzugsermächtigungen um und holen Sie neue Mandate für die Firmenlastschrift und gegebenenfalls für nicht vorliegende Einzugsermächtigungen ein.
  • Informieren Sie Ihre Kunden/Mitglieder über die Migration und planen Sie die Einzüge
  • Prüfen Sie, ob Sie Ihre AGB beziehungsweise Ihre Satzung ändern wollen, um eine kürzere Frist für die Vorabinformationen zu vereinbaren.
  • Denken Sie daran: Die höchste Priorität als Lastschrifteinreicher, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, besteht darin sicherzustellen, dass Zahlungsaufträge im korrekten Format ab spätestens Februar 2014 abgegeben werden können.

Eberhard Rohe, retarus GmbH: Wir stellen bei vielen unserer laufenden SEPA-Projekte fest, dass ein Großteil der Unternehmen und Banken mäßig bis schlecht auf den vereinheitlichten Zahlungsverkehrsraum vorbereitet sind. Belegt wird diese Wahrnehmung durch die Ergebnisse einer von der deutschen Postbank in Auftrag gegebenen TNS-Infratest-Studie. Demnach haben 35 Prozent der Unternehmen noch gar nicht mit der Umstellung begonnen und 40 Prozent stecken noch in den Vorbereitungen. Wir raten daher, sich zeitnah mit dem SEPA-Regelwerk zu befassen. Der daraus resultierende Handlungsbedarf muss dann schnellstmöglich umgesetzt und mit der Umstellung der Unternehmensprozesse begonnen werden, denn ab Februar 2014 müssen die Projekte zur SEPA-Einführung definitiv abgeschlossen sein! Nur mit einer regelkonformen Kommunikation können zum Beispiel 13-monatige Rückgabefristen im Lastschriftverfahren vermieden werden.

digitalbusiness CLOUD: Wie unterstützen Sie Ihre Kunden beziehungsweise Ihre Mitglieder oder Partner bei der Einführung von SEPA?

Markus Maier, Agenda Informationssysteme:In Sachen Software übernehmen wir die SEPA-Umstellung für unsere Kunden: Mit dem aktuellen Update bereitet unsere Software automatisch alle Bankverbindungen für SEPA vor und ermittelt IBAN und BIC. Damit können unsere Kunden ab sofort SEPA-Überweisungen im Dateiformat ausführen sowie SEPA-Lastschriftmandate erstellen und pflegen. Ab Oktober sind alle Fachanwendungen der Software auf SEPA umgestellt, inklusive einer Fristenüberwachung für SEPA-Lastschriften.

Dr. Joachim Jobi, BVDW: Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen mit dem „Whitepaper zur Umstellung des Zahlungsverkehrs nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area (SEPA)“ und beantworten die Fragen dazu und allgemein zur SEPA-Readyness in den Sitzungen der Fachgremien des BVDW.

Mit dem erwähnten „Whitepaper zur Umstellung des Zahlungsverkehrs nach den Vorgaben der Single Euro Payments Area (SEPA)“ bietet der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) eine erste Übersicht über die neuen Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) und die notwendigen Schritte bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs in den einzelnen Zahlungsarten. Darin erklären wir die notwendigen Schritte bei der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr (so genannte SEPA-Migration) anhand der Regelwerke, die von der europäischen Kreditwirtschaft in dem eigens dafür gegründeten European Payments Council (EPC) erarbeitet wurden. Darüber hinaus weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, dass die erwähnte Umstellung zwingend bis zum 31. Januar 2014 abzuschließen ist, da nach diesem Zeitpunkt die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren nicht mehr angeboten werden. Bei ausbleibender Umstellung auf die neuen Regeln droht damit ab diesem Zeitpunkt ein jeweilig resultierender Zahlungsausfall.

Das Whitepaper richtet sich an alle am Zahlungsverkehr teilnehmenden Unternehmen und bietet eine Checkliste, mit der die wichtigsten Fragen der Umstellung des Zahlungsverkehrs in der Praxis aufgenommen werdenZudem informieren wir unsere Mitglieder auch in den Fachgremien des Verbandes über die Dringlichkeit der Umstellung und die erforderlichen Schritte dabei.

Ingmar Böckmann, bvh: Der bvh hat gemeinsam mit dem BVDW ein Whitepaper erarbeitet, das die wichtigsten Punkte der SEPA-Einführung abdeckt. Außerdem steht der bvh auch in stetigem Austausch mit allen wichtigen Akteuren bei Verbänden, Politik und Unternehmen. So kann der bvh immer aus erster Hand berichten und beraten. Das Thema SEPA hat schon seit einigen Jahren einen festen Platz in zahlreichen Veranstaltungen des Verbandes.

Christine Thoma, Datev eG: Das Programm Datev-Zahlungsverkehr unterstützt sowohl SEPA-Überweisungen als auch SEPA-Lastschriften für die Übermittlungsverfahren HBCI PIN/TAN und EBIS. Der Datev-IBAN-Assistent konvertiert BLZ und Kontonummer in BIC und IBAN und ist in allen Datev-Anwendungen aufrufbar. Die Mandatsverwaltung kann ab voraussichtlich Herbst 2013 in der Datev-Cloud zentral für alle Datev-Programme genutzt werden. Die Datev stellt zudem unter www.datev.de/sepa umfangreiche Informationen zur Verfügung, unter anderem eine detaillierte Checkliste für die SEPA-Umstellung in Unternehmen und Kanzleien. Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Datev auch in Form von Seminaren (Präsenz und online) oder Beratungen.

Dr. Ernst Stahl, ibi research: Als unabhängiges Forschungsinstitut informieren wir bei zahlreichen Veranstaltungen über die SEPA-Umstellung. Zusätzlich haben wir die Seite www.sepa-wissen.de ins Leben gerufen, die kostenlosStudien und eine SEPA-Checkliste bereitstellt und häufig gestellte Fragen beantwortet.

Eberhard Rohe, retarus GmbH: Retarus analysiert die mit SEPA verbundenen Kommunikationsprozesse und zeigt alle notwendigen Maßnahmen zur Optimierung im Blick auf Kosten, ROI und Kundenzufriedenheit auf. Dabei wird geprüft, ob und wie bestehende Prozesse umgestellt werden müssen und können. Zum Beispiel, ob es nicht sinnvoll ist, Rechnungen künftig per Fax oder E-Mail zu versenden. Oder, wie sich die Mandatseinholung oder Pre-Notification im Unternehmen mit möglichst geringem Aufwand transaktionssicher und unter Einhaltung vorgegebener Fristen und strenger Datenschutzrichtlinien realisieren lässt. Auch die Auswirkungen auf den laufenden Zahlungsverkehr und die möglichen Wechselwirkungen mit anderen Kommunikationsprozessen werden unter die Lupe genommen. Retarus stellt für jede Unternehmensanforderung passende Tools bereit und ist der einzige deutsche Anbieter, der über eine medienübergreifende Komplettlösung für die SEPA-Kommunikation verfügt. 

Weitere Infos zu SEPA

Das Whitepaper von BVDW und bvh kann unter xxxx (Link zu unserer Homepage) abgerufen werden.

Die DATEV stellt detaillierte Infos  bereit unter: http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&document=1070109

Schulungen „Fit für SEPA mit DATEV“ werden angeboten unter:http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=150068

 

 

 


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