26.06.2014 – Kategorie: IT

Reform der Künstlersozialkasse: mit Veda FA Finanzen Abgabenpflicht einhalten

Ein von der Bundesgegierung Anfang Mai beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, das ab 2015 die Prüfungen zur Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse verschärft werden. Experten erwarten in der Folge sechsmal so viele Prüfungen, was einem Zuwachs von 32 Millionen Euro entsprechen würde. Alle Unternehmen, die Leistungen im publizistischen oder künstlerischen Umfeld beziehen, müssen Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten, ansonsten drohen Nachzahlungen und Säumniszuschläge bis hin zu hohen Bußgeldern. Mit der Softwarelösung FA Finanzen der Veda der erhalten Unternehmen Transparenz über ihre Beitragspflicht, und zwar für jeden Dienstleister, für jede Buchung und ganz ohne das mühsame Zusammensuchen von Belegen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt es seit 1983. Als Abteilung der Unfallkasse des Bundes sichert sie den sozialen Schutz für freiberufliche Künstler und Publizisten. Unternehmen, die deren Leistungen beziehen, sind beitragspflichtig und müssen sich an der sozialen Absicherung dieser Berufsgruppen beteiligen. In vielen Unternehmen herrscht Ungewissheit über die Abgabepflicht. Wesentlich ist, dass alle, die Leistungen im weiteren Umfeld Wort, Musik, Bildende oder darstellende Kunst von freien Dienstleistern beziehen, nach dem Solidaritätsprinzip jährliche Beiträge zahlen müssen. Die Voraussetzung hierfür: das Unternehmen nutzt die Leistung der Freiberufler für die öffentliche Verwertung oder Vermarktung, eine rein interne Verwendung hingegen ist abgabenfrei.

Reform der Prüfungen der Abgabepflicht

Seit 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer turnusmäßigen Prüfungen einen Teil der Arbeitgeber auf Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Die Rentenversicherungsträger sind künftig gesetzlich dazu verpflichtet, diese Prüfungen bei allen Arbeitgebern durchzuführen. Schärfere Kontrollen sollen den Fortbestand der KSK sichern. Ab 2015 darf die KSK laut Gesetzentwurf zusätzlich selbstständig prüfen und kann bei konkretem Verdacht sofort einschreiten.

Mit VEDA FA Finanzen sind Unternehmen in der Lage, gesetzliche Vorschriften einzuhalten, Risiken sicher und frühzeitig zu erkennen und Liquidität sowie Ertragskraft des Unternehmens langfristig zu erhalten. Um Unternehmen die Aufzeichnungspflicht für die Abgabe zu erleichtern, bietet VEDA FA Finanzen folgende Funktionen:

– Kennzeichnung eines Personenkontos als Künstlerkonto
– direkte Kennzeichnung bei der Buchung
– Korrekturen jederzeit möglich
– aussagekräftige Auswertung

Die Veda GmbH gestaltet Unternehmenslösungen in den Bereichen Human Resources, Finance & Accounting und IT. Innovative Softwareanwendungen, Consulting, Infrastrukturkonzepte und Outsourcing: VEDA bietet einen ganzheitlichen Ansatz, der sich passgenau an der Dynamik von Kundenprozessen orientiert. Unternehmen aller Branchen – vom Mittelstand bis zum Großkonzern – setzen mit Begeisterung auf Lösungen von VEDA, deren Stärke und ökonomische Nachhaltigkeit auch aus mehr als 35 Jahren Expertise erwächst. Innovation, Qualität und Kompetenz sind die Säulen unserer Arbeit. In einem engagierten Team arbeiten 150 Professionals begeistert daran, Kundenanforderungen in Prozesse und Strukturen umzusetzen, die mit Sicherheit zum Erfolg führen. (sg)


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