16.06.2008 – Kategorie: IT, Technik

Rechtsgültige Versandbelege für E-Mails

In vielen Ländern haben elektronische Signaturen inzwischen dieselbe Rechtsgültigkeit wie handschriftliche Unterschriften. Mit der neuen digitalen Signaturfunktion von BatPost 2.22 können Benutzer künftig rechtskräftige Versandbestätigungen für ihre E-Mail-Nachrichten erstellen. Die neue Funktion beruht auf derselben Technologie, die von den Regierungsbehörden für ihren Schriftverkehr genutzt wird. Mit BatPost 2.22 lassen sich E-Mails also auch in Fällen verwenden, in denen früher nur Einschreiben akzeptiert wurden. Diese moderne Versandart weist gegenüber herkömmlichen Methoden eine Reihe von Vorzügen auf.

Bei einem Einschreiben etwa erhält der Absender ein Dokument, das zwar den Versand der Nachricht nicht jedoch ihren Inhalt bestätigt. Auch die notarielle Beglaubigung eines Schreibens stellt keine Lösung dar. Schließ;lich bietet sie keinen Beleg, dass das Schreiben tatsächlich versandt wurde. Bei Telegrammen erhält man zwar eine Abschrift der übermittelten Nachricht, allerdings können nur kurze, unformatierte Textnachrichten versendet werden. Auch das Auflisten der Anhänge eines Schreibens ist mit Einschränkungen verbunden.

Im Gegensatz zu diesen herkömmlichen Versandmethoden erhält man mit BatPost eine vollständige Kopie der versandten Daten. Diese Kopie wird zusammen mit der digital signierten Versandbestätigung an den Absender ausgegeben. Hierbei wird nicht nur die Bestätigung sondern auch das darin enthaltene Originalschreiben signiert. Diese Bestätigungen können als Belege der Korrespondenz innerhalb eines Unternehmens sowie für die Vereinfachung des Informationsaustauschs mit externen Stellen dienen.

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