Neues E-Government-Gesetz erweitert De-Mail
Am 7. Juni wurde vom Bundesrat das neue E-Government-Gesetz verabschiedet, mit dem die möglichen Einsatzszenarien für De-Mail-Anwendungen stark erweitert werden. Laut dem Gesetz ist jede Bundesbehörde dazu verpflichtet, für die Kommunikation De-Mail oder ein anderes, sicheres Verfahren einzusetzen. Hierfür wird ein rechtsverbindlicher, digitaler und sicherer Kanal zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen definiert. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zum Ersatz der Schriftform durch hinreichend sichere technische Verfahren wie die De-Mail. Außerdem lassen sich auch viele andere Vorgänge, die bisher der Schriftformerfordernis unterlagen, digital erledigen, wie zum Beispiel schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse und die Unterschrift unter dem Mietvertrag.
„Damit können De-Mail-Nutzer nun Vieles elektronisch erledigen, was bisher einer Unterschrift auf dem Papier bedurfte. Für Unternehmen bedeutet das einen großen Zugewinn an Effizienz – viele Abläufe lassen sich per De-Mail schlichtweg schneller und günstiger erledigen als auf dem klassischen Postweg“, erklärt Hans Szymanski, Vorstandssprecher der Francotyp-Postalia Holding AG, deren Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft im März 2012 als erster De-Mail-Anbieter zertifiziert wurde. „Und auch Privatleute profitieren: So ist es auf dieser neuen, rechtlichen Basis künftig zum Beispiel möglich, einen Hauskauf komplett digital per De-Mail abzuwickeln – inklusive der gesamten Korrespondenz mit Makler, Notar und Grundbuchamt.“
Weniger Bürokratie in der Verwaltung
Bei der De-Mail handelt es sich um den digitalen Zwilling des Briefs. Sie erlaubt erstmals den sicheren, vertraulichen und rechtsverbindlichen Versand auf dem vollelektronischen Weg. In den nächsten drei bis fünf Jahren können nach Schätzung der FP bis zu zehn Prozent der jährlich versendeten Briefe in Deutschland per De-Mail versendet werden. „Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Bundesrat ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal“, erläutert Szymanski und fügt hinzu: „Sie bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt in Sachen Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren.“
Mit dem De-Mail-Gateway für Unternehmen und Behörden und dem De-Mail-Portal für Privatkunden bietet FP ein umfangreiches Angebot für jeden Versender. Unternehmen sowie Behörden benötigen die einfache Implementierung eines De-Mail-Gateways. Dieses wird als Software in die bestehende IT-Infrastruktur der Kunden integriert, individuelle Anpassungen sind dabei möglich. Behörden bietet FP zudem den Vorteil einer automatischen Einbindung von EGVP, so dass sie ihre Gerichtskommunikation ebenfalls per De-Mail abwickeln können. Das De-Mail-Gateway von FP ist mandantenfähig, es kann also mehrere Mandanten gleichzeitig abwickeln. FP steht seinen Kunden beim Einstieg in die De-Mail-Nutzung beratend zur Seite. Weitere Informationen unter www.de-mail-business.de.
Privatpersonen nutzen das webbasierte De-Mail-Portal. Über die Website www.fp-demail.de registrieren sich Kunden und erhalten dann nach dem Ident-Verfahren ihre eigene De-Mail-Adresse und können direkt De-Mails versenden und empfangen. (sg)
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