10.08.2021 – Kategorie: Geschäftsstrategie
Künstliche Intelligenz: Europäische Verordnung birgt Gefahr von Rechtsunsicherheit
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat jetzt eine Stellungnahme zum Vorschlag für ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz veröffentlicht. Die Verordnung birgt laut dem Verband die Gefahr hoher Rechtsunsicherheiten.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Verordnungsvorschlag für ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz (KI) beteiligt. Der Verordnungsvorschlag sieht unter anderem Verbote für bestimmte Praktiken im Bereich der KI, besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Betreiber solcher Systeme, harmonisierte Transparenzvorschriften für KI-Systeme und Vorschriften für die Marktbeobachtung und Marktüberwachung vor. Der BVDW befürwortet grundsätzlich einen europaweiten Ansatz im Umgang mit künstlicher Intelligenz, wirft jedoch zugleich die Frage auf, ob eine solche einheitliche Verordnung, wie sie die Kommission vorgelegt hat, das geeignete Mittel ist, um KI in der Europäischen Union sinnvoll und gewinnbringend zu gestalten.
Künstliche Intelligenz ist Standortfaktor für europäische Wirtschaft
„Aus Sicht des BVDW ist vertrauensvolle und innovationsfreudige künstliche Intelligenz ein wesentlicher Standortfaktor für Europa und seine Wirtschaft. Die Einhaltung europäischer Werte und Grundsätze ist dabei von höchster Relevanz und der Mensch – sowie die Auswirkungen auf ihn – sollten bei allen Bestrebungen im Fokus stehen“, erläutert Achim Himmelreich von Capgemini, der Vizepräsident des BVDW ist.
Eine umfassende Grundregulierung erscheint aus Sicht des BVDW vor dem Hintergrund laufender wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen verfrüht. Zudem ist fraglich, ob eine derartige Verordnung überhaupt umsetzbar ist und sich dadurch Rechtssicherheit schaffen lässt. Das Ziel, eine erste umfassende Grundregulierung für KI zu schaffen, erscheint somit als sehr ambitioniert.
Künstliche Intelligenz birgt Risiken und Chancen
„Die Details der Verordnung legen aus Sicht des BVDW offen, dass ein horizontaler Ansatz, der für jegliche KI-Anwendungen gilt, bei der Vielfalt der Funktionsweisen und Einsatzgebiete von KI massive Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten mit sich bringt“, sagt Himmelreich.
Denn KI wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, bringt in den Anwendungen unterschiedliche Herausforderungen mit sich. Und sie birgt dementsprechend auch verschiedene Risiken und Chancen – auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen. Wenn KI beispielsweise im Gesundheitsbereich angewendet wird, könnten über einen sektoralen Ansatz zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen einer Lösung zugeführt werden. Daher fordert der BVDW die Kommission auf, statt eines horizontalen Ansatzes einen sektoralen Ansatz zu wählen und verhältnismäßige Anpassungen vorzunehmen.
KI-Regulierung als Teil des Rechtsrahmens für Daten
„Die KI-Regulierung muss zudem Teil eines kohärenten Rechtsrahmens für Daten sein, der sicherstellt, dass KI – wenn auch unter gewissen Anforderungen zum Schutze hochwertiger Güter – nicht unverhältnismäßig beschränkt wird, beispielsweise durch parallele Gesetzesvorhaben“, führt Himmelreich aus.
Problematisch sind aus Sicht des BVDW besonders die zu weit gefasste Definition von KI, vorhandene Rechtsunsicherheiten. Auch in Bezug auf Hochrisiko-KI, Widersprüche bei den Transparenzpflichten, die teils unverhältnismäßigen Anforderungen und die Bürokratie. Letztere gehen unter anderem mit hohen Bußgeldern einher.
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