03.05.2010 – Kategorie: IT, Management
IT-Lösung „globaler Sperrdienst“ von Siemens
Siemens realisiert Software zum Sperren der eID-Funktion des neuen Personalausweises.
Ab November 2010 können Bürger Online-Dienstleistungen wie E-Government oder E-Business mit dem neuen Personalausweis (nPA) im Kartenformat nutzen und sich damit für diese Services sicher im Internet identifizieren. Möglich macht dies der elektronische Identitätsnachweis (eID), eine neue Funktion auf dem Personalausweis. Geht die Karte beispielsweise verloren, kann der Bürger die eID sofort sperren lassen. Siemens IT Solutions and Services hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür die IT-Lösung „globaler Sperrdienst“ zu entwickeln und zu integrieren. Damit können die Sperrvermerke elektronisch gespeichert und verwaltet werden. In dem Projekt ist Siemens IT Solutions and Services der Generalunternehmer und arbeitet mit der Bundesdruckerei zusammen. Die Gesamtlösung geht zum 1. November 2010 in Echtbetrieb.
Neben der Gesamtarchitektur der IT-Lösung verantwortet Siemens IT Solutions and Services als Generalunternehmer auch die Realisierung und Integration sowie die Inbetriebnahme der Anwendung beim Betreiber – dem Bundesverwaltungsamt (BVA). In dem Projekt entwickelt die Bundesdruckerei die Sperrsoftware für die IT-Lösung, Siemens IT Solutions and Services liefert die Software für die Langzeitarchivierung. Zudem erstellt der IT-Dienstleister ein IT-Sicherheitskonzept gemäß; den Anforderungen des Kunden und begleitet die Test- und Pilotphasen beim BVA.
Mit der Softwarelösung nimmt das BVA die Sperrinformationen, beispielsweise zu verlorenen Personalausweisen, in das Sperrregister auf. Das Amt verwahrt die Daten revisionssicher in einer Datenbank, erzeugt Sperrlisten und stellt sie Ausstellern (Trustcenter) von Berechtigungszertifikaten bereit. Diese Trustcenter fertigen digitale Zertifikate für Anbieter von Online-Services im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aus. Mit diesen Zertifikaten authentifizieren sich die Diensteanbieter elektronisch gegenüber dem Personalausweis und können dann die vom Bürger freigegebenen Daten von der Karte auslesen. Um zu überprüfen, ob ein Ausweis nicht gesperrt wurde, rufen die Diensteanbieter die Sperrlisten vom Trustcenter ab. Die neue Funktionalität steht den Service-Anbietern ab November 2010 in vollem Umfang zur Verfügung.
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