06.06.2014 – Kategorie: eCommerce
Interview mit digital worx: Wohin geht die iBeacon-Reise?
Apples neuer Indoor-Navigations-Standard iBeacon hat es in Deutschland schwer. Grund: die unsichere Rechtslage. Viele Punkte sind noch ungeklärt bzw. verbesserungswürdig: Kann der Nutzer sein Einverständnis über die Dienste der heruntergeladenen Apps (Senden von Push-Nachrichten o.ä.) einfach und unkompliziert widerrufen? Ab wann ist der Empfang der Benachrichtigungen belästigend und unzumutbar (beispielsweise in einem großen Einkaufszentrum, in dem viele Geschäfte auf iBeacon setzen)? Werden Bedingungen an die Angebote geknüpft (beispielsweise : Sonderpreis gilt nur innerhalb der nächsten zehn Minuten)? Mirko Ross und Sven Rahlfs, Geschäftsführer bei digital worx, einem Lösungsanbieter für mobile und webbasierte Anwendungen, haben sich nach eigenen Angaben mit App-Angeboten zu iBeacon in den letzten Monaten einen Vorsprung erarbeitet.
ECM: Wie berechtigt sind die Sorgen in Bezug auf die Datenschutzbestimmungen?
Mirko Ross und Sven Rahlfs : Der Beacon selbst ist nur ein Sender und damit datenschutzrechtlich unkritisch. Kritisch ist die Frage der Aufzeichnung von Beacon-Standorten per App. Hier reihen sich Beacons in die bereits bestehende Problematik des Benutzer-Trackings ein. Beispielsweise erfasst Apple unter iOS7 per Voreinstellung die Aufenthaltsorte des Smartphones nach Dauer in einer Historie. Diese Funktion muss bewusst vom Benutzer „abgeschaltet werden“. Es ist nicht auszuschließen, dass Apple und Google künftig mit dem Beacon-Tracking ähnlich verfahren werden. Im Moment reicht es vorerst, dass Smartphone-Benutzer die Bluetooth-Freigaben ihrer Apps sorgfältig prüfen.
ECM: Welche konkreten Maßnahmen beachten Sie bei der App-Programmierung in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit (Thema Datenschutz und Widerruf)?
Mirko Ross und Sven Rahlfs: Open Source, Fair Use und Transparenz.
Open Source: Die Beacon-betreffenden Funktionen können im Quelltext eingesehen werden.
Fair Use: Verinnerliche selbst und allen Entwicklern, dass es nicht korrekt ist, Tracking-Funktionen dem Anwender durch die Hintertür unterzujubeln.
Transparenz: Die App sollte im User-Interface eindeutig signalisieren, ob eine Datenübertragung zu Server-Diensten oder ein Tracking stattfindet. Der Benutzer sollte die Möglichkeit haben dies zu erlauben oder zu untersagen.
ECM: Kann iBeacon unter dieser Voraussetzungen in Deutschland tatsächlich zum Standard werden?
Mirko Ross und Sven Rahlfs: Ja. Die Problematik ist ähnlich wie GPS-Tracking per Satellit oder Tracking per WLAN-Nutzung und Mobilfunkzellen. Dies findet de facto schon statt. Beacons besetzen hier unter Umständen weiße Flecken auf der Tracking-Landkarte. Generell erleben wir gerade eine Zeitenwende im Datenschutz. Mit dem Internet der Dinge werden wir zunehmend gläsern. Mein Rauchmelder weiß, in welchem Raum ich mich befinde, mein Fernseher kennt meine Lieblingssendezeiten und meine Lampen wissen, wann ich ins Bett gehe. Beacons sind ein Puzzleteil in einem großen Bild. Die Datenschutzdebatte wird sich also zunehmend ausweiten müssen. Der Ausgang ist ungewiss.
ECM: Wo liegen Ihrer Meinung nach die Vorteile der iBeacon-Technologie? Welche Nachteile sehen Sie?
Mirko Ross und Sven Rahlfs: Nicht im Marketing. Dies wird eher eine abschreckende oder abstumpfende Wirkung beim Nutzer erwirken. Wir sehen den Vorteil in der Schaffung von Kontext-Sensitiven-Anwendungen. Indem die Software weiß, wo ich mich befinde, kann sie mir Dinge besser vorschlagen, wie z.B. das Lichtprofil in einem Zimmer automatisch an meine Voreinstellung anpassen oder der Kaffee-Automat wählt als Voreinstellung automatisch meinen Lieblingskaffee aus. In Verbindung mit dem Internet der Dinge liegt das größte Potenzial von iBeacon.
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