20.03.2014 – Kategorie: eCommerce

Ganz einfach SEPA? Wie man bei der SEPA-Firmen-Lastschrift Probleme mit Banken umgeht

Bekanntlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag zur SEPA-Umstellung. Zwar wurde für Überweisungen und Lastschriften eine Verlängerung der Umstellungsfrist bis zum 01.08.2014 beschlossen, aber die für den Großhandel wichtigen Abbuchungsaufträge sind seit dem 01.02.2014 nicht mehr möglich und müssen als SEPA-Firmen-Lastschrift eingereicht werden. Die secupay AG ist ein auf die Ausführung von garantierten Lastschriftzahlungen spezialisiertes, Bafin-zugelassenes Zahlungsinstitut. Unsere Erfahrungen zeigen, dass vor allem die Ausführung von SEPA-Firmen-Lastschriften bei etlichen Finanzinstituten nicht ganz so reibungslos von statten gegangen ist, wie wir uns dies gewünscht hätten. Wertet man unsere Zahlen aus, werden zwei Trends deutlich: einerseits funktioniert die verschobene SEPA-Basis-Lastschrift praktisch problemlos – und andererseits gibt es erhebliche Probleme bei der alternativlosen SEPA-Firmen-Lastschrift. Autor: Hans-Peter Weber, Gründer und Vorstand Secupay

Wir haben zwar Unterschiede bei der Implementierung der COR1-Basis-Lastschriften (SEPA Core Direct Debit) durch die einzelnen Banken bemerkt, diese haben die Ausführung jedoch nicht beeinträchtigt. Ganz anders stellt sich die Situation bei den SEPA-Firmen-Lastschriften dar. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ist dem bisherigen Abbuchungsauftrag ähnlich und für Zahlungen unter Geschäftskunden vorgesehen. 23,6 Prozent der bei Banken und Sparkassen eingereichten SEPA-Firmen-Lastschriften verursachten Probleme. Die Begründung der Finanzinstitute: es läge kein Mandat vor. Bei SEPA-Firmen-Lastschriften müssen die vom Zahlungspflichtigen erteilten Mandate bei der jeweiligen Hausbank hinterlegt werden. In allen Fällen lagen uns entsprechende Mandatsbestätigungen der Banken oder Sparkassen vor, diese waren jedoch nicht im Computersystem der Bank hinterlegt. In der Regel reichten ein Telefonat mit dem jeweiligen Finanzinstitut und eine E-Mail bzw. ein Fax aus, um zu klären, dass ein Mandat existiert und nun auch hinterlegt wurde.

Natürlich entstehen durch dieses manuelle Hinterlegen der Mandate erhebliche Kosten.

Im deutschen Lastschriftverfahren wurde für Rücklastschriften eine einheitliche Fremdgebühr in Höhe von 3,00 EUR und eine individuell vereinbarte Eigengebühr berechnet. Für die SEPA-Rücklastschriften wurden Fremdgebühren zwischen 0,00 und 5,00 EUR berechnet. Nur: wie erklärt sich diese immense Spanne? Grundsätzlich sollte jedes Institut bei seinen SEPA-Rücklastschriften nach Aufwand abrechnen. Den Negativrekord hält die Landesbank Berlin. Sie stellt bei jeder Rücklastschrift dem Gläubiger stolze 5 EUR in Rechnung. Dagegen verlangen viele Banken und Sparkassen Gebühren von 0,28 EUR und weniger. Positiv sind die drei großen Privatbanken, aber auch die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Mittelfranken-Süd zu nennen, die für Rücklastschriften keine Fremdgebühren verlangen. Nicht wenige Banken und Sparkassen lassen sich das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren auch von ihren Firmenkunden durch fürstliche Gebühren vergüten. So wird für das Einrichten eines Firmen-Lastschrift-Mandats eine Einmalgebühr von bis zu 10 EUR verlangt. Als wiederkehrende Gebühren haben sich Finanzinstitute Gebühren von bis zu 7,50 EUR jährlich oder von bis zu 1 EUR pro Abbuchung ausgedacht.

Wie kann man also bei den erfahrungsgemäß heiklen SEPA-Firmen-Lastschriften vermeiden, als Gläubiger in die ganz große Rücklastschrift- und Gebührenfalle zu tappen? Im Folgenden fünf Tipps, die man beachten sollte:

  • Fragen Sie vor dem ersten Einzug bei der Bank Ihres Kunden nach, ob das Mandat auch wirklich hinterlegt wurde.
  • Bei der Postbank ist vor dem ersten Einzug ein Bestätigungsschreiben über die Hinterlegung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats abzuwarten. Denn ist dieses Schreiben noch nicht verschickt, ist das Mandat auch noch nicht hinterlegt, ungeachtet der Tatsache, dass es der Postbank bereits vorliegt.
  • Beachten Sie die Einreichungsfristen. Bei vielen Banken muss die Einreichung zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit bis 12 Uhr erfolgen. Erfolgt die Einreichung nach 12 Uhr, so korrigiert die Hausbank möglicherweise ohne weitere Nachfrage das Einzugsdatum und berechnet je Einreichung eine Gebühr von bis zu 10 Euro.
  • Wer mit seiner Bank einen verbesserten Preis bei den Eigengebühren für die alten DTA-Rücklastschriften ausgehandelt hatte, darf nicht davon ausgehen, dass das Institut diese reduzierte Gebühr automatisch auch für SEPA-Lastschriften hinterlegt. Die reduzierten Preise müssen von der Bank vielmehr neu hinterlegt werden. Und zwar jeweils für SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift.
  • Achten Sie darauf, die Lastschrift nicht mit falscher BIC einzureichen. Denn stimmt die BIC nicht, kommt die Lastschrift mit dem Vermerk zurück, dass die Debitor-Bank nicht im Clearing and Settlement Mechanism (CSM) registriert sei. Bei SEPA-Firmen-Lastschriften kommt es auch dann zur Rücklastschrift, mit derselben Erklärung, wenn die Institute gar keine Firmenkonten führen. secupay ist dies zum Beispiel bei Sparda- und Targo-Bank passiert – wenngleich beide Banken ihren Kunden in diesen Fällen SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate ausgestellt hatten.

Noch eine interessante Auslegung der SEPA-Firmen-Lastschrift-Bestimmungen durch die Banken zum Schluss. Die letzten Rücklastschriften für den Februar 2014 erreichten uns ohne Angabe von Gründen von den Volks- und Raiffeisenbanken. Pikant daran ist, dass diese Rücklastschriften (13% der Einreichungen) erst sieben Bankarbeitstage (elf Kalendertage) nach Einreichung erfolgten. Dass diese Firmen-Lastschriften von den Volks- und Raiffeisenbanken im alten, abgeschafften DTA-Format zurückgegeben wurden und nicht etwa im neuen SEPA-Format, in dem wir sie eingereicht hatten, hat wohl einen einfachen Grund: nach den SEPA-Regularien sind bei Firmen-Lastschriften so späte Rückgaben gar nicht möglich.


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