Vergabe von IT-Leistungen

Optimale IT-Vergabe ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von IT-Projekten. Die Abwicklung von IT-Leistungen zeichnet sich durch ihre Komplexität, das hohe Investitionsvolumen und die damit verbundenen Risiken aus. Schwierig gestaltet sich dabei, dass es im deutschen Vergaberecht keine gesonderten Regelungen für die IT-Vergabe gibt. In Betracht kommen grundsätzlich die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Zusätzlich müssen die Regelungen der Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) beachtet werden. Für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren im Bereich IT bedarf es stets einer Betrachtung des Einzelfalles. Umso wichtiger ist es, mit allen Details des Vergabeverfahrens vertraut zu sein: * Verbindlichkeit der vergaberechtlichen Vorgaben und wichtige Regelungsaspekte, * Besonderheiten bei der Leistungsbeschreibung IT, * Auswahl der privaten Partner, * Zulässige Verfahrensarten für die jeweiligen Vorhaben und zusätzliche Vertragsbedingungen für den IT-Bereich, * Chancen und Risiken der Dienstleister im IT-Vergabeverfahren. Das Fachseminar für Behörden und Lieferanten findet unter der fachkundigen Leitung von Herrn Thomas H. Fischer, M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt und Partner bei Waldeck Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Weitere Details zum Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie in der Seminarbroschüre:   

Datum: 17.10.2013 – 18.10.2013 – 17.10.2013 – 18.10.2013 – 17.10.2013 – 18.10.2013 
Ort: Ellington Hotel Berlin

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