31.07.2019 – Kategorie: Geschäftsstrategie
EuGH-Entscheidung: Website-Betreiber sind für Facebook-Like-Button mitverantwortlich
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Betreiber von Webseiten mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das Plug-in für den Facebook-Like-Button eingebunden haben
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Betreiber von Webseiten mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das Plug-in für den Facebook-Like-Button auf ihrer Webseite eingebunden haben und dadurch personenbezogene Daten von Webseiten-Besuchern direkt an Facebook weitergeleitet werden.
Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen von den Webseiten ist allerdings Facebook allein zuständig, erklärten die Richter des EuGH in ihrer Entscheidung. Davon betroffen dürften neben dem „Gefällt mir“-Button von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins für Social-Media-Anwendungen, zum Beispiel von Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen.
Die Einwilligungspflicht dürfte demnach auch etwa für den Teilen“-Button von Facebook gelten. Das Plug-in für den Facebook-Like-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, und zwar auch ohne Anklicken des Buttons oder dass der Nutzer einen Facebook-Account hat.
Facebook-Like-Button: Zweifel an der Wirkung der Einwilligungspflicht
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, erklärt: „Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseiten-Betreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage. Nicht nur wer den Like-Button von Facebook eingebunden hat, muss jetzt handeln.“ Seiner Meinung nach werde sich das Urteil auf alle gängigen Social-Media-Plug-ins auswirken. Daher müssten Webseiten-Betreiber nun mit Facebook und anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, sonst könnten sie in Haftungsfallen laufen. Ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, bezweifelt Rohleder.
„Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen. Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseiten-Betreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können“, bekräftigt Rohleder. (sg)
Teilen Sie die Meldung „EuGH-Entscheidung: Website-Betreiber sind für Facebook-Like-Button mitverantwortlich“ mit Ihren Kontakten:
Zugehörige Themen:
Digitale Transformation | Digitalisierung, Onlinerecht, Social Business, Social Media, Webdesign | Webentwicklung