DATEV: Starkes Wachstum und neue Herausforderungen durch Digitalisierung
Der IT-Dienstleister DATEV eG konnte auf der Jahrespressekonferenz am 11. Juli in Nürnberg gute Umsatzzahlen melden. Demnach konnte die Genossenschaft in den ersten sechs Monaten diesen Jahres ihren Umsatz von 401,9 auf 423,7 Millionen Euro steigern, was einem Plus von 5,4 Prozent entspricht.
Der Anstieg ist laut der DATEV eG insbesondere auf die starke Nachfrage in den Produktgruppen Rechnungswesen Personalwirtschaft, Steuern sowie IT-Sourcing zurückzuführen. Auch die Zahl der Mitarbeiter ist weiter angestiegen, auf aktuell 6.713 und liegt damit um 107 über dem Stand zum Jahresbeginn und um 226 im Jahresvergleich. Die Zahl der Mitglieder der Genossenschaft stieg bis zum 30. Juni auf 40.286.
Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV, erklärte auf der Jahrespressekonferenz in Nürnberg: „Da die Umsatzentwicklung bei der DATEV nicht linear verläuft, können wir die Wachstumsrate der ersten Jahreshälfte nicht einfach fortschreiben. In der Größenordnung von fünf Prozent sollten es für das Gesamtjahr aber schon werden. Damit lägen wir wiederum deutlich über der für 2014 prognostizierten Steigerung des Marktvolumens im IT-Sektor von 2,9 Prozent.“
Im Geschäftsjahr 2013 konnte die DATEV trotz schwächerer Marktentwicklung noch kräftiger wachsen als im Vorjahr. Mit einem Umsatzplus von 5,7 Prozent im Vergleich zu 3,9 Prozent im Vorjahr übertraf die DATEV erneut das durchschnittliche Wachstum der IT-Branche mit 1,5 Prozent wie auch der deutschen Gesamtwirtschaft mit 0,4 Prozent. Das Umsatzvolumen stieg von 760 auf 803 Millionen Euro.
E-Government als zukünftige Herausforderung
Die DATEV eG will sich auch weiterhin den Herausforderungen stellen, die sich durch die fortschreitende Digitalisierung und Entwicklungen im Bereich E-Government ergeben. Um die Abläufe, insbesondere in mittelständischen Unternehmen und beim Datenaustausch mit Behörden, effizient zu gestalten, sind nach Ansicht der DATEV integrierte Lösungen und medienbruchfreie Prozesse notwendig, was auch die Gesetzesänderungen einschließt.
Ein Beispiel hierfür ist die Abführung der Kirchensteuer an das Finanzamt ab dem 1. Januar 2015 durch alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten, was neben Kreditinstituten und Versicherungen auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs betrifft. Der Bund hat hierzu ein automatisiertes Verfahren entwickelt, das laut DATEV der Unternehmenspraxis in keiner Weise gerecht wird. Um die Kirchensteuer automatisch abführen zu können, muss der Kirchensteuerabzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine elektronische Regelabfrage durchführen, die im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober erfolgen muss.
Aufgrund der Intervention von Wirtschaftsverbänden und des steuerberatenden Berufsstands kann nun bei der Ein-Personen-GmbH auf die ursprünglich geplante Regelabfrage verzichtet werden, wenn deren Gesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Außerdem kann in bestimmten Fällen auf die Regelabfrage verzichtet werden, wenn zum Zeitpunkt der Regelabfrage mit Sicherhei feststeht, dass im Folgejahr keine Ausschüttung seitens der Gesellschaft vorgenommen wird.
Vollmachtsdatenbank: Baustein der vorausgefüllten Steuererklärung
Anfang 2014 wurde von der Finanzverwaltung die Vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt. Prof. Kempf bemängelt, dass man vom erklärten Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, noch weit entfernt sei: „Da derzeit wenige Felder vorbestückt sind, verbleibt der Hauptteil der Arbeit nach wie vor beim Steuerzahler beziehungsweise bei seinem Steuerberater.“
Letzterer kommt bequem an die Daten ihrer Steuerpflichtigen, wenn er sich hierzu der Zentralen Vollmachtsdatenbank (VDB) bedient. Als technischer Dienstleister sorgt die DATEV im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer für die sichere Übertragung der Daten. Gespräche mit der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer zur Übernahme des Verfahrens sind laut DATEV bereits im Gange.
E-Bilanz: zweite Stufe kommt zum 1. Januar 2015
Anfang des Jahres ist die Übergangsfrist für die Einführung der E-Bilanz ausgelaufen. Im Rahmen der schrittweisen Einführung müssen Personengesellschaften mit der sogenannten Stufe 2 der E-Bilanz 2016 erstmals in strukturierter Form Kapitalkontenentwicklungen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen für das Jahr 2015 übermitteln. Diese neue Anforderung wirkt sich bereits auf die Finanzbuchführung im kommenden Jahr aus. Die DATEV will ihre Mitglieder und deren Mandaten mit Informationen, Beratung und passenden Lösungen unterstützen.
Elektronische Datenübermittlung feiert 20-jähriges Jubiläum
Vor genau 20 Jahren wurde, zunächst nur in Bayern, die rechtliche Freigabe erteilt, Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Nach diesem Startschuss für ein Pilotprojekt der DATEV wurde im Mai 1995 dieses Vorgehen für alle Finanzämter in Bayern freigegeben. Diese von DATEV entwickelte EDÜ (Elektronische Datenübermittlung) jährt sich 2014 zum 20. Mal. Seit der ersten elektronischen Übertragung der Steuererklärungsdaten ist viel passiert: Im Jahr 2013 wurden über das DATEV-Rechenzentrum über 21,4 Millionen Datensätze an die Finanzbehörden übermittelt.
Mit Veröffentlichung der GoBD werden Verschärfungen erwartet
Mit der Veröffentlichung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist noch im Sommer zu rechnen. Diese würden dann mangels Übergangsregelung unmittelbar Geltung erlangen. Die DATEV hat sich mit praxisnahen Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik in die Überarbeitung eingebracht. Trotz einiger weniger Zugeständnisse der Finanzverwaltung, wie zum Beispiel dem Wegfall der Kontierung auf dem Beleg, dem Wegfall der Aufbewahrungspflicht von E-Mails, wenn diesen nur Transportfunktion im Sinne des klassischen Briefumschlags zukommt, sowie der Konkretisierung der Anforderungen an ein Ersetzendes Scannen mit anschließender Vernichtung der Papierbelege, ist Kempf mit dem voraussichtlich finalen Entwurf nicht zufrieden, rechnet aber nicht mehr mit einer Nachbesserung. Das Augenmerk der DATEV liege daher nun auf der Erarbeitung operativer Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Normen und in der Aufklärungsarbeit für ihre Mitglieder.
Bürokratieabbau durch Ersetzendes Scannen
Eine von DATEV im Oktober 2013 durchgeführte Simulationsstudie hatte wichtige Hinweise zur richterlichen Beweiswürdigung beim Ersetzenden Scannen erbracht. Vor allem hatte die Studie deutlich gemacht, dass etliche Dokumente – insbesondere auch des Rechnungswesens – grundsätzlich keine Vorteile bei der Beweisführung erzielen, nur weil diese als Papieroriginal vorliegen. Das Ersetzende Scannen kann so zum Türöffner für die Prozessoptimierungen in Kanzleien und Unternehmen werden. Die DATEV treibt das Thema zusammen mit Berufskammern, DIHK, ZdH, Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium intensiv voran, um kleinen und mittelständischen Unternehmen damit ein Instrument zum Bürokratieabbau zu erschließen.
ZUGFeRD gibt der elektronischen Rechnung Aufwind
Zur Unterstützung der Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung wirkt DATEV bei einem weiteren Projekt mit: Mit dem am 25. Juni vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichten „ZUGFeRD“-Format als einheitlichem Standard für elektronische Rechnungen bekommt die eRechnung neuen Aufwind. „Damit wird nicht nur der elektronische Rechnungsaustausch deutlich vereinfacht, sondern der kooperative Entwicklungsprozess könnte ein Vorbild für ähnliche Projekte in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen werden“, ist der DATEV-Chef sicher. (sg)
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